Wednesday 31 October 2018

Wird ein Flucht- und Rettungsplan für Ihr Haus benötigt?

Ein Flucht und Rettungsplan ist in vielen Gebäuden verpflichtend. Unter anderem brauchen Sie einen solchen Rettungswegplan, wenn Sie sich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude befinden. Auch der Arbeitsplatz sollte mit den aktuellen Plänen ausgestattet sein: Hier hängt der Plan im Allgemeinen an einer gut zugänglichen und sichtbaren Stelle, beispielsweise im Treppenhaus oder vorne in der Eingangshalle.

Im Zuge des Brandschutzes sind sämtliche wichtigen Fluchtwege darauf zu sehen. Der Plan bezieht sich auf den Grundriss des jeweiligen Stockwerks und zeigt die entsprechenden Wege und Notausgänge an. Auch die Standorte der Notfallausrüstung und der Einrichtungen für die Brandbekämpfung sind darauf zu finden. Sammelstellen und der genaue Standpunkt des Betrachters helfen dabei, sich zu orientieren.

Sehr nützlich, um eine überstürzte Flucht zu vermeiden: Brandschutzpläne enthalten auch wichtige Verhaltensregeln, wenn ein Brandfall eintritt. Außerdem ist eine Legende zu den verwendeten Zeichen im Plan vorhanden.

Der Zweck vom Fluchtwegeplan

Mithilfe des Plans sollen die Personen im Gebäude so schnell und sicher wie möglich nach draußen gelangen. Gleichzeitig enthält der Plan alle Hinweise zu den vorhandenen Hilfseinrichtungen. Damit die Flucht und Rettungspläne den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie sich genau an den geltenden Normen orientieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung der Pläne unter Berücksichtigung von baulichen Veränderungen. Für die Aktualität der Brandschutzpläne ist dabei immer der Gebäudebetreiber zuständig.

In welchem Fall muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein?

Es gibt nicht immer eine eindeutige Aussage, wann der Rettungsplan verpflichtend ist. Das hängt mit der genauen Festsetzung für die jeweiligen baulichen Anlagen zusammen. Gegebenenfalls muss eine Gefährdungsbeurteilung für das Gebäude durchgeführt werden.

Dabei spielen unter anderem die folgenden Stichpunkte eine Rolle:

• unübersichtliche und eventuell verwinkelte Fluchtwege,

• Wege durch unbekannte Bereiche,

• Zonen, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten,

• Bereiche mit höherer Gefährdung.

Wenn bereits eine Behörde festgelegt hat, dass Flucht und Rettungspläne verpflichtend sind, kann auf die Gefährdungsermittlung verzichtet werden. Die behördliche Festlegung bezieht sich dabei auf die Auflage einer Brandschau, von Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten.

In einem betrieblichen Gebäude führt die Entscheidung für einen Rettungsplan zu weiteren Fragen. Zunächst muss geklärt werden, wer sich darum kümmert. Meistens wenden sich die Verantwortlichen an einen professionellen Dienstleister, der sich auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Die Experten kennen sich mit dem Thema aus und erstellen einen Rettungswegplan, der alle Anforderungen erfüllt. Um die Kosten für einen solchen Plan im kleinen Rahmen zu halten, kann man einen solchen Fluchtplan aber auch selbst fertigstellen. Zudem muss man sich in diesem Fall genau über die Vorschriften informieren, damit der Fluchtwegeplan korrekt ist.

Weitere Informationen zu Brandschutzplänen und Schulungen

Der Fluchtplan wird dort befestigt, wo er gut zu sehen ist. Die Regelung [legt fest, dass er sich auf einer Höhe von ca. 1,60 m befinden sollte. Dabei misst man von dem Boden darunter zum Mittelpunkt des Plans. Der ideale Platz für den Rettungsplan ist an einem Ort, an dem viele Menschen vorbeigehen, sodass er nicht übersehen wird. Er befindet sich beispielsweise an der Innenseite von Hoteltüren, im Eingangsbereich eines Gebäudes, in Fluren oder gegenüber vom Aufzug.

In einem Dienstgebäude sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr über die Flucht und Rettungspläne informiert werden. Neben diesem grundsätzlichen Hinweis sollten gelegentlich Räumungsübungen durchgeführt werden. Hier ist es sinnvoll, sich mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Zudem sollte eine regelmäßige Prüfung im Zyklus von maximal zwei Jahren sichergestellt sein, um die Vorschriften zu befolgen.

Auf der Webseite tuscheteam.de/flucht-und-rettungsplan/ erfahren Sie mehr zu Flucht und Rettungswegeplan

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